Honorar

Die Höhe des Honorars kann frei und individuell vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung geschlossen wurde, steht der Rechtsanwältin ein angemessenes Honorar zu. Im Rahmen eines Erstgespräches bespreche ich mit Ihnen auch die Möglichkeiten der Honorarabrechnung. 

Es besteht die Möglichkeit nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) oder Stundensatz abzurechnen.

Im Falle der Erstellung von Kauf-, Schenkungsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen besteht auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Zusätzlich können Barauslagen wie beispielsweise Gerichtsgebühren, Porto und Kosten für Abfragen aus dem Grundbuch oder Firmenbuch anfallen. Diese werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt.

Ein Erstgespräch von maximal 1 Stunde kostet € 150,00 (inkl. 20 % USt).

Ich arbeite mit allen österreichischen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Ob ein Verfahren oder eine Beratung in meiner Kanzlei gedeckt ist, richtet sich nach Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag. Im Regelfall rechne ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder eine Kontaktaufnahme per Email!